Die Finanzierung einer Stundenweise Alltagsbetreuung kann auf verschiedene Arten erfolgen, abhängig von den individuellen Umständen des Betroffenen.
Unsere Stundensätze können bei vorliegendem Pflegegrad sowohl mit allen gesetzlichen sowie privaten Pflegekassen abgerechnet werden.
Hierzu kann der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich € 125,00 in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld bleibt unberührt!
Unsere Dienstleitung kann auch Privat gezahlt werden.
In einem ersten Gespräch beraten wir sie gerne.
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